WIR MACHEN IHRE ALTE FUSSBODENHEIZUNG WIEDER FIT!!

DAS PROBLEM: Die Fußbodenheizung heizt nicht mehr so richtig, an manchen Stellen bleibt es kalt !

In Heizsystemen entstehen durch galvanische Elemente und Korrosion Verunreinigungen, die den Durchfluss der Rohrleitungen einschränken oder sogar völlig verstopfen.

Kunststoffrohre von älteren Fußbodenheizungen sind diffusionsundicht, d.h. das Heizungswasser nimmt ständig neuen Sauerstoff auf, dieser wiederum reagiert mit den verwendeten metallischen Bauteilen (Kessel, Verteiler oder Rohr usw.)

UNSERE LÖSUNG: Wir reinigen und entschlammen die verschmutzten, waagrecht im Boden liegenden Fußbodenheizkreise mit unserem speziellen Projektil-Reinigungsverfahren, dem TCS (TampClenSystem).

Wie funktioniert das?

Ein spezielles Reinigungsprojektil (Tamp) wird durch die zu reinigenden Rohre der Fußbodenheizkreise geschossen.

Hierzu werden nur maximal 3 - 4 bar Druck benötigt. Das Reinigungsprojektil dehnt sich durch den Druck gegen die Innenwand der Rohrleitung aus und schiebt den im Rohr abgelagerten Schmutz und Schlamm aus der Leitung heraus, direkt in unser spezielles Auffanggefäß. Die Kombination aus Druck, Geschwindigkeit und dem Übermaß des Reinigungsprojektils bewirkt den einzigartigen Reinigungseffekt.

Dabei kommt das TampCleanSystem ohne den Einsatz aggressiver und ggf. umwelt-, oder gesundheitschädlicher Reinigungssubstanzen aus.

Die entfernten Verunreinigungen können Sie sich in unserem speziellen Auffangbehälter ansehen.

Jeder einzelne Fußbodenheizkreis wird zum Schluß nochmals mit klarem Wasser ausgespült, um auch die letzten feinen Reste der Verschmutzungen, sowie eventuell vorhandene Luft restlos zu entfernen.

Durch einen hydraulischen Abgleich einreguliert und mit einer Funk-Einzelraumregelung ausgestattet, wird Ihre Anlage dann einer neu gebauten, in puncto Energieeinsparung, Komfort und Behaglichkeit in Nichts nachstehen!

Gemäß §35b (2) EStG, sind Dienstleistungen von Handwerkern für die Wartung, Instandhaltung oder Modernisierung absetzbar, dies gilt für Eigentum oder gemietete Immobilien bei privater Nutzung.

Reichen Sie unsere Rechnung beim Lohn-Einkommensteuerausgleich im Jahr nach der Rechnungsstellung mit ein!